Von Peter Metzinger
Die Schweiz stimmt über ein neues, totalrevidiertes CO2-Gesetz ab. Dabei geht es um die Massnahmen, durch welche die Schweiz ihre Verpflichtungen einhalten kann, die sie mit dem Pariser Abkommen eingegangenen ist. Dazu gehört insbesondere das Ziel, innerhalb von 9 Jahren den Ausstoss von CO2 zu halbieren.
Die Gegner des Gesetzes schwanken hin und her zwischen Leugnung der Existenz des menschengemachten Klimawandels und Desinformation zu den im Gesetz enthaltenen Massnahmen. Dass sie die Kosten massiv übertreiben, haben wir bereits thematisiert.
Heute befassen wir uns mit dem so genannten 10-Punkte-Plan, der angeblich aufzeigen soll, dass es das CO2-Gesetz gar nicht braucht. Was ist dran an dieser Behauptung?
Den 10-Punkte-Plan findet man nirgends online. Wir baten um Zustellung und verfügen somit über ein Exemplar, das wir im folgenden wiedergeben und mit den dazugehörigen Fakten kommentieren. Die im Dokument enthaltenen Tippfehler haben wir bewusst nicht korrigiert, weil es sich auch um Informationen handelt, die eine Einschätzung darüber erlauben, wie sorgfältig das Dokument verfasst wurde.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich bei dem «Plan» nur um eine Auflistung von technologischen Möglichkeiten handelt. Dabei ist nichts, das nicht schon lange bekannt wäre. Das neue CO2-Gesetz sieht Mechanismen vor, um diese Technologien zu fördern, zum Beispiel durch den Erlass von CO2-Sanktionen für synthetische Treibstoffe (Art. 18). Die alles entscheidende Frage lässt der «Plan» offen: wer soll die dafür notwendige Verfünffachung gegenüber der heutigen Stromproduktion finanzieren?
Die aktuell beste Garantie, dass diese Technologien auch tatsächlich durch innovative Unternehmen in industriellem Massstab eingesetzt werden können, bietet paradoxerweise das neue CO2-Gesetz, zu dem der Plan als Alternative präsentiert wurde. Wer gleich zum Fazit springen möchte, kann ganz nach unten scrollen.
Einleitung
Die Schweiz hat bereits heute weltweit einen der tiefsten CO2-Ausstösse pro Kopf. Dennoch wird der Ausstoss jährlich um weitere 2.5 % gesenkt und die Reduktions-Tendenz ist zunehmend. Auf Basis der geleisteten CO2-Reduktion der letzten 10 Jahre wird die Schweiz den Ausstoss bis 2030 um 54 % gesenkt haben gegenüber dem Basisjahr 1990. Die Potentiale zur noch stärkeren Senkung des Ausstosses sind mit heute existierenden Technologien noch weitaus grösser, als viele es sich vorstellen können. Dies zeigt exemplarisch, dass Fortschritte nur über entsprechende Technologien zu erreichen sind. Was es dazu nicht braucht ist eine weitere Verteuerung von Treib- und Brennstoffen sowie die Einführung einer Flugticketabgabe. Die Schweiz ist bei der Besteuerung von CO2 bereits heute Weltmeister.
⚡️Fakt ist: die bisherigen Reduktionen des CO2-Ausstosses sind die Folge des bisherigen CO2-Gesetzes. Dessen Massnahmen haben ihr Potential bald erreicht. Ohne neue Massnahmen ist nicht erkennbar, wieso die Emissionen weiter in dem bisherigen Tempo reduziert werden wollen. Welche Mechanismen sollen dafür sorgen, dass es so weitergeht, wie bisher, wenn die Massnahmen auslaufen?
⚡️Die Autoren bleiben die Antwort auf diese Frage schuldig.
⚡️Es gibt gute Gründe, die angebliche «Verteuerung von Treib- und Brennstoffen» als eine Korrekturmassnahme zur Reduktion indirekter Subventionen zu betrachten, die darin bestehen, dass die Schäden, die aufgrund des Konsums fossiler Energieträger nicht von den Verursachern bezahlt werden, sondern von der Allgemeinheit. Dann handelt es sich lediglich um eine Preiskorrektur, die ein Marktversagen korrigiert.
Das neue CO2-Gesetz kostet die Wirtschaft und die Allgemeinheit unnötig Milliarden und will neue Verbote und Bevormundung etablieren.
⚡️Fakt ist: das neue Gesetz enthält keine Verbote, wie man hier (Original-Gesetzestext) nachlesen kann.
Der Ansatz dabei, den Staat und die Verwaltung ausbauen und die staatliche Regulierung und Kontrolle auf ein unerträgliches Maximum auszuweiten.
⚡️Diese Behauptung ist eine Unterstellung, die durch keine Zahlen untermauert werden kann. Wie definiert der Autor das «Maximum»? Was wäre ein Minimum? Um wie viele Stellen geht es überhaupt? Ebenfalls fehlt die Information, wie viele Stellen es braucht für die Bewältigung der Klimaschäden, die durch einen ungebremsten CO2-Ausstoss entstehen würden. Beide Zahlen müsste man miteinander vergleichen, um zu einer objektiven Einschätzung zu gelangen.
Diese Vorgehensweise bringt keinen Mehrwert für die Schweiz, weder zur Verbesserung des CO2-Ausstosses, noch für das Klima noch volkswirtschaftlich. Im Gegenteil, der Weg der staatlichen Lenkung schafft neue Profiteure, die am Tropf des Staates hängen, so lange das Geld fliesst.
⚡️Hier werden mehrere Dinge durcheinander geworfen. Das neue CO2-Gesetz bringt eindeutig den Mehrwert der Reduktion des CO2-Ausstosses. Warum schreibt der Autor, es brächte keinen Mehrwert? Und was ist der Bezug zu den ungenannten und damit unbekannten Profiteuren? Wieso erwähnt er nicht die Profiteure des Status Quo, die Erdölwirtschaft, die durch indirekte Subventionen von einem zu billigen Preis für ihre Produkte profitiert?
Mit diesem Weg verlässt die Schweiz die Wertvorstellungen bester Jahre, die unsere Wirtschaft stark gemacht und unser Land mit viel Wohlstand ausgestattet haben: Der Weg der technischen Entwicklung, Innovation und Effizienz.
⚡️Auch diese Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage. Mit den Artikeln 18, 53 und 57 werden die Rahmenbedingungen geschaffen, auf die findige Unternehmer seit Jahren warten, um innovative, erneuerbare, synthetische Treibstoffe auf den Markt zu bringen. Diese Unternehmer haben in jahrelanger Überzeugungsarbeit der Politik aufgezeigt, dass es für den Einstieg in die Produktion synthetischer Treibstoffe Rahmenbedingungen braucht, die eine wirtschaftliche Produktion überhaupt erst möglich machen. Dazu gehört zum Beispiel die Anerkennung bei der Berechnung der CO2-Emissionen, dass synthetischer Treibstoffe netto kein CO2 produzieren, weil man zuerst CO2 aus der Luft holt, um damit erneuerbaren Treibstoff zu produzieren. Detaillierte Informationen dazu finden sich auf CleanFuelNow.com und klima-neutral.info. Durch diese Anerkennung, dass diese Treibstoffe CO2-neutral sind, können Fahrzeuge, die man damit betankt, von den CO2-Sanktionen befreit werden. Das – und die Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe («Mineralölsteuerbefreiung») – macht so viel aus, dass synthetische Treibstoffe dadurch mindestens annähernd wirtschaftlich werden.
⚡️Dabei handelt es sich aber nicht um Subventionen, sondern lediglich um eine Anerkennung naturwissenschaftlicher Fakten. Wie dieses Beispiel zeigt, beinhaltet das neue CO2-Gesetz keineswegs Verbote oder neue Steuern, sondern auch Korrekturen bisheriger Fehler, auf die innovative Unternehmer schon lange warten. Wird das Gesetz abgelehnt, fehlen diese notwendigen Rahmenbedingungen für den Einstieg in die industrielle Produktion synthetischer Treibstoffe.
Der nachfolgende 10-Punkte-Plan zeigt auf, wie massiv weniger CO2-Ausstoss auch mittels privater Initiative, punktueller staatlicher Anschubfinanzierung, punktuellen Investitionen der öffentlichen Hand sowie mittels moderater gesetzgeberischer Anpassungen und insbesondere mit etablierten technischen Möglichkeiten realisiert werden kann. Praktisch nie kommen effiziente Lösungen aufgrund staatlicher Bevormundung und Lenkung zustande. Fortschritt basiert fast immer auf privater Initiative und richtet sich nach der Wirtschaftlichkeit sowie nach den gesetzgeberischen Möglichkeiten aus.
✅⚡️Diese Aussage stimmt, hat aber keinen Bezug zum neuen CO2-Gesetz. Wie soeben dargelegt, beinhaltet das neue CO2-Gesetz Korrekturen von Fehlern im bestehenden Gesetz, auf die private Unternehmer schon lange warten, um endlich das tun zu können, was sie am besten können: etwas unternehmen und das Klima mit innovativer Technologie schützen.
Die im 10-Punkte-Plan aufgezeigten Lösungsansätze sind keine Visionen, sondern sie bestehen auf erprobten Technologien, Möglichkeiten und Produkten. Die Wirtschaft und Privatpersonen haben einen natürlichen Anreiz in diese, bereits zur Verfügung stehenden Technologien zu investieren. Dies zeigt die jüngste Vergangenheit und wird auch die Zukunft bestätigen.
✅ Korrekt
1. BessereNutzung der regenerativen Energie (Stromspeicherung überWasserstoff)
Die Schweiz hat entschieden – sinnvoll oder nicht – aus der Atomenergie auszusteigen und man möchte die Fahrzeuge elektrifizieren. Der Strom muss künftig aus regenerativen Energien kommen, wenn der CO2-Ausstoss nicht steigen soll. Die Stromnutzung aus regenerativen Energien unterliegt einer Bedarfskurve. Die von der Natur bereitgestellten Energien (Sonnenlicht, Wind, Wasserkraft) fallen unkontrollierbar in unterschiedlicher Intensität über den Tag verteilt an. Wir wandeln die Energien in Strom um, um so, wie sie zur Verfügung stehen, zu nutzen.
Die Gewinnung ist, mangels ausreichender Speicherungsmöglichkeiten, abhängig von dem jeweils aktuellen Bedarf (Tageszeit, Jahreszeit, u.a.). So kann die von der Natur angebotene Energie nicht vollständig genutzt werden. Man kann den gewonnenen Strom bis zu einem gewissen Mass in das Netz einleiten, um an anderer Seite die vorhandenen Kraftwerke runter zu fahren. Das macht in der Schweiz mit Laufwasser- und Atomkraftwerken wenig Sinn.
Durch Nutzung des Überschussstroms zur Herstellung von Wasserstoff mit einer Elektrolyse schafft man die Möglichkeit der Speicherung von Energie. Setzt man zudem noch eine Brennstoffzelle zur Stromproduktion aus Wasserstoff ein, so handelt es sich um eine Stromspeicherung, die längerfristig sein kann. Insgesamt kann so, trotz Wirkungsgrade der eingesetzten Anlagen, mehr Strom aus natürlicher Energie gewonnen werden. Strom, der nicht durch fossile oder andere unerwünschte Energieträger erzeugt werden muss.
In der Schweiz können so die Laufwasserkraftwerke durch Speicherung des Überschussstroms besser ausgeschöpft und wirtschaftlicher betrieben werden. Die Solarenergie als Ersatz für die bevorstehende Abschaltung der AKW ebenfalls.
✅ Korrekt
Info: 2960 MW Atomleistung > 2.6 x 1010kWh/a > bei Ersatz durch moderne GUD-Kraftwerke werden 5.2 Mio t CO2/a zusätzlich ausgestossen.
Elektrolysepreis 2000 CHF/kW. Soll bis 2050 auf 200 CHF/kW fallen. Invest: 0.5 3 Mrd. CHF
🤷♂️ Diese Zahlen haben wir noch nicht prüfen können.
2. Nutzung von Wasserstoff im Erdgasnetz (5%-Anteil)
Überschusswasserstoff lässt sich problemlos bis zu einem gewissen Anteil in das vorhandene Erdgasnetz (enormer vorhandener Speicher) einspeisen. Die zugeführte Menge mit höheren Brennwert ersetzt fossiles Erdgas. Bei gleichem Nutzen wird die CO2-Emission um ca. 5% reduziert. Es muss weniger fossiles Erdgas aus dem Ausland beschafft werden und würde die eigenen Kraftwerke bei der Abnahme von Wasserstoff unterstützen.
✅ Korrekt
🤷♂️ Die Autoren gehen nicht auf die Frage ein, wie viel Überschussstrom benötigt würde, um 5% des fossilen Erdgases durch Wasserstoff zu ersetzen. Jürg Rohrer, Leiter der Forschungsgruppe Erneuerbare Energie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat «ausgerechnet, was das für die Wasserstoffproduktion bedeuten würde: Die Schweiz hat 2019 netto gut 34 Terawattstunden Erdgas importiert. Würde man anstelle dieser Energiequelle Wasserstoff produzieren, bräuchte es zusätzlich 50 bis 60 Terawattstunden erneuerbaren Strom. Das entspricht fast der gesamten jährlichen Stromproduktion der Schweiz.» (Tages-Anzeiger vom 12. Mai 2021) Laut einer Einschätzungen des Branchenverbands swisscleantech gibt es in der Schweiz aber nicht genügend (echten) Überschussstrom. Selbst in Deutschland, wo in den letzten Jahren sehr viel in erneuerbare Energien investiert wurde, mache echter Überschussstrom pro Jahr weniger als 1% des insgesamt produzierten Stroms aus. Darüber mag man sich nun streiten. Fakt ist: es fehlen die Fakten, um diesen Vorschlag rational und objektiv beurteilen zu können.
3. Grüner Wasserstoff als alternativer Brennstoff für die Industrie (Erdgasersatz)
Noch besser als die Zudosierung ist der vollständige Ersatz von fossilem Erdgas durch grünen Wasserstoff. Industriebetriebe und die Bauindustrie können Elektrolysen betreiben und ihren Bedarf selbst produzieren. Eine Zulieferung oder Versorgung per Pipeline ist auch denkbar. Der hohe Energieinhalt von Wasserstoff ist eine echte Alternative zu Erdgas. Hardwarekomponenten für Wasserstoff sind Standardprodukte. Wasserstoff wird seit über 100 Jahren erfolgreich in der Industrie eingesetzt. Bei einer einmaligen Investition in einer Elektrolyse wird der Wasserstoff, abhängig vom Bedarfsfall, nach 5 Jahren günstiger als Erdgas.
Info: H2 = 33.3 kWh/kg; CH4 = 13.9 kWh/kg
✅ Korrekt
🤷♂️ Auch bei diesem Punkt fehlen die Fakten, um ihn rational und objektiv beurteilen zu können. “Die Schweiz hat 2019 netto gut 34 Terawattstunden Erdgas importiert. Würde man anstelle dieser Energiequelle Wasserstoff produzieren, bräuchte es zusätzlich 50 bis 60 Terawattstunden erneuerbaren Strom. Das entspricht fast der gesamten jährlichen Stromproduktion der Schweiz”, sagte Jürg Rohrer, Leiter der Forschungsgruppe Erneuerbare Energie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Wädenswil vorgestern gegenüber den Medien. Dies zeigt die Dimensionen des notwendigen Umbaus der Energiewirtschaft und wirft gleichzeitig die Frage auf, wie das von wem finanziert werden soll. Diese Frage lassen die Autoren unbeantwortet.
4. Umfassende Wasserstoffmobilität (PW, LKW, Züge, FFZ)
Die Mobilität macht ca. ein Drittel an den CO2-Emissionen aus. Es ist ein Bereich, den man gut umstellen kann. Den grössten Anteil davon macht der Warentransport. Dieser lässt sich mit Batterien nicht bewerkstelligen. So stehen alternativ die synthetischen Treibstoffe oder der Wasserstoff zur Verfügung. Beim synthetischen Erdgas wäre eine kleine Umrüstung am Fahrzeug und mit wenig Geld eine umweltfreundliche Fahrt gesichert. Damit wären auch PWs schneller umzustellen. Ein Erdgastankstellennetz gibt es schon und ein grosses Pipelinenetz ist ebenfalls verfügbar. Als Sofortmassnahme sehr interessant. Da wäre eine Verzögerung bei der Dekarbonisierung nicht so dramatisch. Früher oder später wäre bei erfolgreicher Dekarbonisierung kein SNG mehr verfügbar (es sei denn man möchte es = „Dekarbonisierung“ schneller erreicht), wodurch nur noch Wasserstoff als Alternative stünde.
Das Wasserstofffahrzeug hätte durch den Einsatz von thermischem Verdichter für die Betankung sogar einen besseren CO2-Fussabdruck als das rohstoffabhängige und wohlstandseinschränkende Elektroauto. Die Tankstelle kann autark betrieben werden. Nach der Abschreibung stünde der Treibstoff, wegen der relativ geringen Wartungskosten, praktisch kostenfrei zur Verfügung. Zinslose Darlehen würden die Umstellung zügig vorantreiben.
Da alle Fahrzeuge mit Wasserstoff betrieben werden können, müsste man nur in einer einheitlichen Technologie investieren.
✅ Korrekt
🤷♂️ Auch bei diesem Punkt fehlen die Fakten, um ihn rational und objektiv beurteilen zu können, insbesondere die Frage nach der Finanzierbarkeit. Analog Punkt 3.
5. CO2-Rückgewinnung bei Kehrichtverbrennungs- und Industrieanlagen (Alternative zu Quellkohlensäure und fossil erzeugtes CO2)
CO2 ist ein sehr gefragtes Produkt in der Industrie mit jährlichen Bedarfswachstumsraten. Dadurch entstehen europaweit regelmässig Engpässe bei der Versorgung, insbesondere, wenn einzelne Quellen, geplant oder ungeplant, ausfallen. Auf der anderen Seite beklagen wir uns über den CO2-Austoss in die Atmosphäre.
Da ist es naheliegend, dass der Mangel mit dem Überschuss ausgeglichen werden sollte. Das erreicht man mit CO2-Rückgewinnungsanlagen, nicht zu verwechseln mit den noch unwirtschaftlichen Carbon Capture Systemen (CCS).
Die Lösung liegt dabei nicht, das zurückgewonnene CO2 in die Erde zu versenken, sondern es für die Industrie zu nutzen. Dadurch muss auch nicht mehr Quellkohlensäure aus der Erde gefördert oder Kohlendioxid durch zusätzliche Verbrennung fossiler Brennstoffe erzeugt werden.
Vorteilhaft ist dabei, dass sich in der Schweiz marktkonforme CO2-Preise aus der Anlage ergeben. Bei zusätzlichen Anreizen durch den Bund, kann CO2 auch exportiert werden. Zusatzeinnahmen und Umweltbeitrag auch im Ausland.
Info: Kosten < 100 CHF/kg >> Invest: 0.5 – 0.7 Mrd. CHF
(✅) Vermutlich korrekt
6. Herstellung CO2-neutraler Treibstoffe (SNG, Kerosin)
Im Zuge der Dekarbonisierung besteht die Möglichkeit das anfallende CO2 energetisch zu nutzen. Abfallverbrennung wird uns noch länger begleiten und so auch das dabei ausgeschiedene CO2. Durch die Nutzung der Speichermöglichkeit des Stroms aus Wasserstoff wird es durch die enormen Mengen an Überschussstrom zu Überschüssen auch im Wasserstoff entstehen, selbst dann, wenn die Wasserstoffmobilität an Fahrt gewinnt. Da bietet sich die Nutzung beider Überschussgase an.
Aus Kohlendioxid und Wasserstoff lässt sich mit bewährter Technik methanisieren, d.h. zu synthetischem Erdgas (SNG) oder grünes Kerosin umwandeln. Diese Treibstoffe sind bei ihrer Verbrennung CO2-neutral, denn es ist das CO2, das eine Kehrrichtverbrennungsanlage (KVA) aktuell unvermeidbar ohnehin ausgestossen hätte.
Mit dem verfügbaren Potential, allein aus KVAs, liessen sich über 40% der Schweizer Fahrzeuge (Stand 2020: 6.24 Mio; 15% des gesamten Schweizer CO2-Austosses) mit SNG betanken. Ein Verbrennungsmotor lässt sich für wenige hundert Franken auf Erdgas umrüsten. Der Bürger muss sich nicht gleich ein neues Auto (CO2-footprint Entsorgung, Neuwagen) kaufen und der CO2-Ausstoss würde trotz steigender PS-Zahl um 6% reduziert werden.
Bei der Luftfahrt liesse sich auch die CO2-Emission schnell verringern.
Ein positiver Nebeneffekt ist, dass dieses Erdgas nicht importiert werden muss, wodurch keine Transportenergie im Pipelinenetz aus dem Ausland erforderlich ist. Ersetzt man das im Inland benötigte Erdgas durch SNG würden dadurch weitere Emissionen reduziert werden.
✅ Korrekt
Leider wird in der Schweiz SNG als fossiles Erdgas angesehen und mit der CO2-Abgabe belastet. Das hindert die ökologischen Anstrengungen.
⚡️⚡️⚡️ Komplett falsch! Die Autoren haben das Gesetz entweder nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden oder sie verbreiten bewusst Falschinformationen. Synthetisches Erdgas wird nicht als fossiles Erdgas angesehen und mit einer CO2-Abgabe belastet. Im neuen CO2-Gesetz (das man hier nachlesen kann) wird festgehalten (im Anhang, Kapitel «Aufhebung und Änderung anderer Erlasse»):
2. Bundesgesetz vom 7. Oktober 198335 über den Umweltschutz Ersatz eines Ausdrucks
Im ganzen Erlass wird, ausser in Artikel 39 Absatz 1bis, «Bundesamt» ersetzt durch «BAFU».
Art. 7 Abs. 9 und 10
9 Erneuerbare Treibstoffe sind flüssige oder gasförmige Treibstoffe, die aus Biomasse oder unter Verwendung anderer erneuerbarer Energieträger hergestellt werden.
10 Erneuerbare Brennstoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe, die aus Biomasse oder unter Verwendung anderer erneuerbarer Energieträger hergestellt werden.»
Info: Luftfahrt für 2.5% der globalen CO2-Emission verantwortlich. Methanisierungskosten: 1200 CHF/kW > Invest: 1 – 1.3 Mrd. CHF
7. Energieautarke Standorte (PV, Elektrolyse,MH-Speicherung)
Heute werden Benzin, Diesel, Holzpellets, Propan und andere Brennstoffe zum Verbraucher per LKW gefahren. Die Emissionen, die der Transport verursacht, lässt sich durch einer Vor-Ort-Produktion eines nachhaltigen Brennstoffs vermeiden. So kann heute mit einer Photovoltaikanlage eine Elektrolyse am Verbraucherstandort betrieben werden und den benötigten Wasserstoff selbst erzeugt werden.
Die produzierte Menge kann so wie sie anfällt gespeichert werden und entsprechend des Bedarfs genutzt werden. Die Speicherung in einem Metallhydrid lässt sich durch Sorption mit einem weit niedrigerem Gefahrenpotential (niedriger Druck, gebundener Wasserstoff) als bei den bisherigen Brennstoffen lagern.
In Brütten steht bereits ein Haus, das sich vollständig selbst versorgt. Der über Photovoltaik und Elektrolyse erzeugte Wasserstoff wird gespeichert und eingesetzt, wenn man ihn braucht. So wird im Sommer die Sonne genutzt, um in Winter den produzierten Wasserstoff zu Heizzwecken einzusetzen. Mit dem Wasserstoff kann man auch kochen, mit einer Brennstoffzelle wieder Strom produzieren, aber auch das eigene Fahrzeug mit Hilfe der neuen Metallhydridtechnologie geräusch-, vibrations- und stromloses betanken. Hier wird die Abwärme der Heizung oder Heissdampf als Energiequelle genutzt. Wenn es mal wärmemässig knapp wird, kann Wasserstoff zusätzlich verbrannt werden. Abgas: Nur Wasserdampf.
✅ Korrekt
8. Verwendungvon Baustoffen mit CO2-Senke (CO2-Beton)
Vermeidung von Abfällen und Emissionen ist immer der bessere Weg. Ein in den USA entwickelter
Beton ist in der Lage mehr CO2 zu benötigen, als es selbst für seine Produktion emittiert. Das Einlagern von CO2 im Beton führt zu Verbesserung in der Festigkeit und Salzwasserbeständigkeit. Es härtet zudem wesentlich schneller aus (stunden statt Wochen). Ein weiterer Effekt ist, dass der Beton generell mit der Zeit CO2 aus der Umgebung aufnimmt. Er wirkt wie ein Baum, also eine Senke.
Wenn man akzeptiert, dass das Bauvolumen mit der Zeit nicht weniger wird, ist diese Lösung durchaus
interessant und ist wesentlich effektiver und sicherer als das eingefangene CO2 unterirdisch lagern zu wollen. Die Auswirkungen unter der Erde sind nicht bekannt und nicht kontrollierbar. Beim Beton wäre die Lagerung im eigenen Land und ohne Zusatzkosten möglich. Selbst beim Abriss eines mit CO2Beton hergestelltem Gebäude würden keine nennenswerten CO2-Mengen in die Atmosphäre gelassen werden. Der Bauschutt liesse sich kontrolliert und sicher im eigenen Land lagern oder wiederverwerten. So liesse sich zurückgewonnenes, überschüssiges CO2 sicher lagern.
Info: 2.8 Mrd. t/a CO2-Emissionen = 8% global
Auch in der Schweiz: Empa entwickelt „Öko-Beton“, der als Senke arbeitet
(✅) Vermutlich korrekt. Ohne Quellenangaben kann diese Information jedoch nicht überprüft werden.
9. Grossflächige Nutzung von Solarflächen (getarnte Photovoltaik)
Heute gibt es Photovoltaikelemente, die als solche nicht erkennbar sind. Sie dienen als Fassade, Fenster oder Bedachung und behalten, trotz anderer Farbgebung, ihre Funktion. Die Leistung mag dafür etwas geringer zu sein, dafür steht eine vielfache Fläche zur Verfügung ohne dabei die Ästhetik zu beeinträchtigen. (Solaxess, Sunovation, u.a.). So kann ein Eigenheim seinen eigenen Strom herstellen und sogar eine eigene Wasserstofftankstelle betreiben. Dadurch steht mehr Fläche zur Verfügung als bisher ermittelt. Info: Kosten PV ca. 220 CHF/m²
(✅) Vermutlich korrekt. Ohne Quellenangaben kann diese Information jedoch nicht überprüft werden.
10.Gebäudehypotheken ermöglichen
Ein Drittel des CO2-Ausstosses der Schweiz verursachen Gebäude. Insbesondere im Fokus stehen ältere Gebäude, die schlecht isoliert und oft mit Ölheizungen ausgestattet sind. Ältere Gebäude stehen oft im Eigentum von älteren Personen, die sich eine umfassende energetische Sanierung nicht leisten können und auch vom Bankensystem kein Geld dafür erhalten. Da erforderliche Hypotheken an die Eigentümer gebunden sind, ist die Tragbarkeit für hohe Investitionen älterer Personen oft nicht mehr gegeben. Auch das staatliche Gebäudeprogramm ist keine Lösung, da die Investition auch nach Abzug von rund 1/5 der Investition noch immer zu hoch ist.
Ein weiteres Problem des Gebäudeprogramms sind die Mitnahmeeffekte. Von hunderten Millionen Franken, die das Gebäudeprogramm Jahr für Jahr ausschüttet, versickert ein erheblicher Teil in Verwaltungen, unnötigen Zertifikationen und in der staatlich geköderten Profiteuren-Wirtschaft. Wieviel an zusätzlichen Investitionen das Gebäudeprogramm tatsächlich auslöst, bleibt unklar. Viele Personen, die sowieso investieren wollten/müssten, hohlen sich vom Staat oft nur eine entsprechende Vergünstigung ab.
Der Staat ist zu stark in Gebäudesanierungen involviert und überlässt gleichzeitig zu wenig Möglichkeiten und Geschäftsfelder dem freien Markt. Abhilfe schaffen kann die private Gebäudehypothek. Mit marginalen gesetzlichen Änderungen kann die Politik erreichen, dass hohe private Investitionsanreize entstehen. Denn privates Kapital, welches auf gute Investitionsmöglichkeiten wartet, ist in der Schweiz mehr als genug verfügbar.
Für Investitionsgesellschaften muss das Kapital nicht nur an eine Person gebunden werden können, sondern auch an das Objekt. Die Investitionsgesellschaft kann so die energetische Sanierung des alten Gebäudes übernehmen und der Hauseigentümer muss dem Investor einen Zins in der Höhe der Energieeinsparungen überweisen, welche aus der Sanierung entsteht. Das entsprechende Contracting soll über den Eintrag ins Grundbuch festgemacht werden können. So besteht für den Investor auch nach Ableben des Eigentümers die Sicherheit, dass die Erträge bestehen bleiben oder dass die Investition zurückerstattet wird.
Mit dieser gesetzgeberischen Möglichkeit bräuchte der Staat die Hauseigentümer nicht länger zu bevormunden und drangsalieren, sondern könnte das Geschäftsmodell der Gebäudesanierung dem freien Markt und privaten Investoren überlassen. Diese würden im grossen Stil und aus Eigeninteresse ältere Objekte suchen, um in diese hohen Summen zu investieren.
✅ Teilweise korrekt. ⚡️ Nicht korrekt ist, dass das neue CO2-Gesetz hierauf keine Antwort hat. Denn in Art. 55 hält es eine neue Möglichkeit fest, genau solche langfristige tiefverzinsliche Darlehen für Hauseigentümer bereitzustellen. Dieses Problem wird durch das neue CO2-Gesetz also durchaus angegangen.
Fazit: der 10-Punkte-Plan ist kein Plan
Es handelt sich um einen "würde"-vollen «Plan», denn es gibt da sehr viel «würde, könnte, müsste», um eine weitgehend korrekte Auflistung heutiger Technologien, die man einsetzen könnte. Dabei ist nichts, das nicht schon lange bekannt wäre. Das neue CO2-Gesetz sieht Mechanismen vor, um diese Technologien zu fördern, zum Beispiel durch den Erlass von CO2-Sanktionen für synthetische Treibstoffe.
Einige im «Plan» gemachten Behauptungen sind aber nicht nachvollziehbar, weil die Quellenangaben fehlen. Andere sind politisch gefärbt.
Wiederum andere sind eindeutig falsch, wie zum Beispiel die Behauptung, synthetisches Gas gelte mit dem neuen CO2-Gesetz als fossil.
Vor allem jedoch handelt es sich nicht wirklich um einen Plan, denn dafür fehlen die wesentlichen Inhalte: welche Massnahmen sollen in welchem Zeitraum getroffen werden, wie viel wird uns das kosten und welche Rahmenbedingungen braucht es dazu?
Sowohl swisscleantech als auch Jürg Rohrer von der ZHAW kommen zum Schluss, dass zur Umsetzung dieses Plans gegenüber heute die 100-fache Menge an Wind- und Sonnenenergie beziehungsweise eine Verfünffachung der gesamten Stromproduktion erreicht werden müsste.
Der «Plan» lässt auch offen, wer seine Umsetzung finanzieren soll.
Beispielsweise kostet ein Liter synthetischer Treibstoff in der Produktion heute nach aktuellen Schätzungen 2.50 Franken. Das neue CO2-Gesetz regelt mit Art. 18 («CO2-vermindernde Faktoren bei Neuwagenflotten durch den Einsatz von synthetischen Treibstoffen), wie diese Preisdifferenz durch eine Befreiung von den CO2-Sanktionen – und eben nicht durch eine neue Steuer oder Abgabe – finanziert werden kann. Der so genannte Plan hingegen lässt die Frage der Finanzierung offen.
Im schlimmsten Fall müssten diejenigen Konsumenten, welche bereit wären, für den Klimaschutz mehr zu zahlen, die Preisdifferenz selbst finanzieren, während diejenigen, die sich den Schutz des Klimas nicht leisten können oder wollen, weiterhin durch den Staat indirekt subventioniert würden.
Bei den vorgeschlagenen technologischen Massnahmen handelt es sich um die gleichen, die das neue CO2-Gesetz mit dem Klimafonds und mit dem Abbau bürokratischer Hürden unterstützen will. Die aktuell beste Garantie, dass diese Technologien auch tatsächlich durch innovative Unternehmen in industriellem Massstab eingesetzt werden können, bietet paradoxerweise das neue CO2-Gesetz, zu dem der Plan als Alternative präsentiert wurde.
Peter Metzinger ist Urheber von ReclaimTheFacts, Physiker und beschäftigt sich seit 2013 intensiv mit den Möglichkeiten synthetischer Treibstoffe.