Faktencheck #CO2Gesetz: werden Benzin und Diesel massiv teurer?

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Die Gegner des CO2-Gesetzes, allen voran die Erdöllobby, versuchen die Autofahrer dazu zu bewegen, gegen deren eigene Interessen zu stimmen, indem sie behaupten, Benzin und Diese würden bei einer Annahme massiv teurer und vor allem werde die Landbevölkerung geschröpft. Dass letzteres nicht stimmt, haben wir schon hier dargelegt.

So steht im Argumentarium des “Liberalen Komitees für eine wirksame Umweltpolitik” die folgende Falschinformation:

Schon heute gehen über 80 Rappen pro Liter Benzin oder Diesel an den Staat. Mit dem neuen CO2-Gesetz soll es jetzt noch mehr werden – bis zu 12 Rp./Liter, über indirekte Massnahmen sind sogar noch Erhöhungen über 12 Rp. hinaus wahrscheinlich. Dabei kostet einen komplette Kompensation des CO2-Austosses gerade einmal 1 bis 3 Rp. pro Liter.

Der Journalist David Vonplon hat in der Neuen Zürcher Zeitung vom 26. April 2021 jeden einzelnen dieser Punkt widerlegt.

Zusammenfassung:

Ob es überhaupt zu Preisaufschlägen auf Benzin und Diesel kommt und in welcher Höhe, das entscheiden alleine die Erdölimporteure, also genau die, die jetzt behaupten, der Staat würde den Sprit teurer machen. Und wenn sie sich für einen Preisaufschlag entscheiden, dann kassieren sie das Geld selbst ein und nicht der Staat.

Es liegt an den Gegnern des CO2-Gesetzes selbst, ob Benzin und Diesel teurer werden oder nicht. Sie alleine entscheiden das. Zu behaupten, der Bund würde es entscheiden und das Geld ginge an den Staat, ist eine glatte Lüge. 

Damit Sie sich selbst überzeugen können, hier die entscheidenden Passagen aus dem NZZ-Artikel. Ausserdem können Sie dies direkt im hier im Gesetzestext nachlesen. Massgeblich ist Artikel 30.

Bei den Preisaufschlägen auf Benzin und Diesel handelt es sich nicht um eine CO2-Abgabe. Vielmehr können die Treibstoffimporteure mit den Einnahmen aus den Preiserhöhungen ihre Massnahmen zur Kompensation der Emissionen von Benzin und Diesel finanzieren – wenn sie dies wollen. Das allerdings ist unklar und hängt von der Wettbewerbssituation und den Margen ab. So könnten höhere Preise der Treibstoffbranche etwa das Geschäft aus dem Tanktourismus zunichtemachen. Derzeit beträgt der maximale Zuschlag 5 Rappen pro Liter. Tatsächlich ausgeschöpft werden aber bloss 1,5 Rappen pro Liter.

Macht die Treibstoffbranche von der Möglichkeit Gebrauch, den Aufschlag von 12 Rappen zu erheben, führt dies für die Halter eines Fahrzeugs mit durchschnittlichem Benzinverbrauch bei einer Fahrleistung von 25 000 Kilometern zu zusätzlichen jährlichen Kosten von etwa 180 Franken. Laut dem Bund ist allerdings mit einem maximalen Aufschlag von 12 Rappen erst gegen Ende der 2020er Jahre zu rechnen. Der erwartete Aufschlag auf das Benzin ist damit kleiner als die Preisschwankungen in den letzten Monaten. Im November 2020 kostete der Liter Bleifrei im Mittel 1 Franken 39. Im Februar 2021 lag der Preis bereits bei 1 Franken 54.

Zu guter Letzt: wieso sollten Autofahrer ein Interesse an der Annahme des CO2-Gesetzes haben? – Weil Artikel 12 vorschreibt, dass die Fahrzeuge in 10 Jahren massiv weniger Sprit verbrauchen. Statt also teurer zu werden, wird Autofahren mit dem neuen CO2-Gesetz für viele sogar billiger, denn bei deutlich weniger Spritverbrauch fallen die Preisaufschläge nicht mehr so sehr ins Gewicht.
6 comments
  1. Was hier postuliert wird, ist nicht richtig. Die Erdölimporteure müssen laut dem neuen CO2-Gesetz Treibhausgase von Diesel und Benzin bis zu 90% kompensieren. Dazu wird ein Mineralölsteuerzuschlag erhoben. Das ist ein staatlicher Auftrag mit staatlichen Auflagen und damit im Endeffekt eine Steuer. Es liegt also nicht einfach an den Importeuren, ob es diesen Zuschlag gibt und wie hoch der Zuschlag ist. Er hängt davon ab, wieviel kompensiert werden muss und welche Auflagen der Staat dabei macht. Des Weiteren kann der Staat die Mineralölsteuer um weitere 4 Rp. pro Liter erhöhen, wenn der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zu wenig Geld hat. Da das CO2-Gesetz Geld vom NAF wegnimmt (CO2-Strafen der Autoimporteure) und in den Klimafonds umleitet, ist schon heute abzusehen, dass der NAF zu wenig Geld haben wird. Und last but not least sollen in den kommenden Jahren Steuerausfälle aus der Förderung der umweltschonenden Treibstoffe über eine Höherbesteuerung von Benzin und Dieselöl ausgeglichen werden, wie der Bundesrat bereits kommuniziert hat. U.a. deshalb wurde die Mineralölsteuer gerade erst (01.01.2021) um 3.7 Rappen pro Liter erhöht…

  2. Entschuldige, dass der Kommentar jetzt erst freigeschaltet wurde. Die Benachrichtigung darüber war im Spam. Wenn es wirklich so wäre, dass die Erdölimporteure gezwungen würden, den Eurer Rechnung zugrundeliegenden maximalen Aufschlag zu verlangen, wieso beträgt dieser dann aktuell nur 1.5 Rappen anstatt 5 Rappen? Und wieso soll die Verwaltung die Importeure daran hindern, nicht den maximalen Aufschlag zu verrechnen, sondern zugunsten von Umwelt und Gesellschaft auf ein wenig Profit zu verzichten? Die Importeure haben es in der Hand, wieviel der Aufschlag beträgt und sie können darüber frei entscheiden. Es stimmt deshalb auch nicht, dass es sich hier um eine Steuer handelt, denn eine Steuer ist an den Staat zu entrichten, während der Treibstoffpreisaufschlag voll und ganz den Importeuren zugute kommt.

  3. “Wenn es wirklich so wäre, dass die Erdölimporteure gezwungen würden, den Eurer Rechnung zugrundeliegenden maximalen Aufschlag zu verlangen, wieso beträgt dieser dann aktuell nur 1.5 Rappen anstatt 5 Rappen?”
    Sowas haben wir nie behauptet! Wie hoch der Zuschlag ist, hängt davon ab, wie viel im Endeffekt kompensiert werden muss und zu welchen Bedingungen. Diese Sachen werden in der Verordnung geregelt. So wie es nun aussieht wird die Kompensation laufend erhöht (siehe https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/66110.pdf):
    a. für die Jahre 2022–2024: im Durchschnitt 20 Prozent;
    b. für die Jahre 2025–2027: im Durchschnitt 60 Prozent;
    c. für die Jahre 2028–2029: im Durchschnitt 70 Prozent;
    d. für das Jahr 2030: 75 Prozent.

    Davon müssen:
    a. für die Jahre 2022–2024: mindestens 15 Prozent im Inland kompensiert werden;
    b. für die Jahre 2025–2030: mindestens 20 Prozent im Inland kompensiert werden.

    Zum Vergleich in den Jahren 2013 bis 2019 wurde mit einem durchschnittlichen Zuschlag von 1 Rp./l 4.2 Prozent kompensiert (siehe https://www.klik.ch/aktuell/publikationen/gesetzliche-kompensationspflicht-1rappen-pro-liter). Diese Kompensation erfolgte jedoch zu 100 Prozent in der Schweiz. Wieviel die Kompensation zukünftig kosten wird, ist stand heute relativ schwierig abzuschätzen. Es ist aber klar, dass der Zuschlag in den nächsten 10 Jahren aufgrund der Verordnung laufend erhöht werden muss und bedeutend höher sein wird als heute!

    Und nochmals die Kompensation ist ein staatlicher Auftrag und erfolgt nicht freiwillig. Da der Mineralölsteuerzuschlag für eine staatliche Aufgabe, welche durch die Mineralölimporteure bzw. deren Stiftung wahrgenommen wird, verwendet wird, ist es ohne Frage eine Steuer.

    1. Vielen Dank für diese Klarstellungen. Das klingt doch schon besser. Es hat auch niemand hat behauptet, die Kompensation wäre freiwillig. Freiwillig ist der Mineralölsteuerzuschlag. Auf den könnte die Branche ganz oder teilweise verzichten. Da er nicht zur Finanzierung von allgemeinen Staatsausgaben verwendet wird und auch nicht zwingend erhoben werden muss, handelt es sich auch nicht um eine Steuer.

      1. Die Sache ist nicht freiwillig und kostet Geld. Entweder bezahlt der Importeure die Kosten (bzw. die Steuer) oder der Konsument. In jedem Fall bleibt es ökonomisch und juristisch (darum heisst es auch Mineralölsteuerzuschlag) gesehen eine Steuer, weil eine staatliche Aufgabe/Auftrag wahrgenommen wird. PS. Wenn eure Argumentation stimmen würde, bräuchte es gar keine Regelung bzgl. Mineralölsteuerzuschlag, weil der Importeur den Preis abgesehen von den Steuern sowieso selbst bestimmen kann…

      2. Fakt 1: der Importeur kann selbst den Treibstoffpreis bestimmen
        Fakt 2: dabei orientiert er sich am Markt
        Fakt 3: der Mineralölsteuerzuschlag Staat wird nicht vom Staat vorgegeben. Der Staat gibt lediglich vor, wie hoch er maximal sein darf; wenn der Importeur ihn überhaupt nicht erheben will, wird der Staat nicht intervenieren. Somit handelt es sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Maximalgrenze für einen Zuschlag, den der Importeur verlangen darf.
        Fazit: es ist unredlich zu behaupten, das CO2-Gesetz mache den Treibstoff um 12 Rappen pro Liter teurer. Weder weiss man das jetzt schon, noch ist das vom Staat so vorgegeben. Es liegt viel in der Eigenverantwortung der Industrie.

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